OH-LA-LA | media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

Gegenstand der Leistungen von OH-LA-LA | media sind insbesondere Konzeption, Beratung, Medienproduktion, Audio- und Sprachproduktion, Film- und Videoproduktion, Podcast-Produktion, Werbe- und Kommunikationsformate, Sound- und Musikproduktionen, Text- und Inhaltsentwicklung, KI-gestützte Variantenarbeit sowie damit verbundene organisatorische, kreative und technische Dienstleistungen.

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden sowie verbindliche Produktions- oder Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Übliche Geschäftszeiten sind montags bis freitags. Produktionen, Aufnahmen, Drehs oder Abstimmungen außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich. Telefonische, schriftliche oder elektronische Buchungen gelten als verbindlich, sobald sie durch OH-LA-LA | media bestätigt wurden.

Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 1 Produktions- und Lieferzeiten

Produktions-, Bearbeitungs- und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Eine Frist beginnt erst, wenn alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugangsdaten und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig vorliegen.

Verzögerungen, die durch fehlende, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, durch Änderungswünsche, ausstehende Freigaben oder durch Fremdleistungen entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Teilleistungen und Vorablieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare Umstände, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu zählen insbesondere technische Ausfälle, Ausfälle von Dienstleistern, behördliche Anordnungen, Streiks, Krankheit, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von OH-LA-LA | media.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages

Maßgeblich für Inhalt, Umfang und Ausführung des Auftrages ist die jeweilige Auftragsbestätigung, das Angebot, ein Projektbriefing oder eine vergleichbare schriftliche Vereinbarung. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages veranlasst, auch wenn die Rechnung auf Wunsch an einen Dritten gestellt wird.

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Daten, Rechteinformationen, Briefings, Materialien und technischen Vorgaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu können insbesondere Texte, Markenunterlagen, Logos, Bild-, Ton- und Videomaterial, Musik, Sprechertexte, Zugangsdaten, Freigaben, CI-Vorgaben, Rechteketten oder sonstige Produktionsmaterialien gehören.

OH-LA-LA | media ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Materialien oder Rechteangaben rechtlich, technisch oder inhaltlich vollständig zu prüfen. Erkennt OH-LA-LA | media offensichtliche Fehler oder Unklarheiten, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren darauf hingewiesen.

Mehraufwand, der durch unvollständige, fehlerhafte, verspätete oder nicht spezifikationsgerechte Materialien, Briefings oder Freigaben entsteht, kann gesondert berechnet werden. Das gilt auch für zusätzliche Abstimmungen, Korrekturschleifen oder technische Anpassungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

§ 3 Fremdleistungen und Produktionspartner

Soweit für die Durchführung eines Projektes Fremdleistungen erforderlich oder sinnvoll sind, kann OH-LA-LA | media geeignete Dienstleister, Kreative, Sprecher, Darsteller, Musiker, Studios, Techniker, Cutter, Designer, Plattformen oder sonstige Produktionspartner einbinden oder vermitteln.

Fremdleistungen können im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden. Verauslagte Kosten, Honorare, Reisekosten, Kurierkosten, Lizenzkosten, Plattformkosten oder vergleichbare Aufwendungen können dem Auftraggeber weiterberechnet werden, soweit sie projektbezogen anfallen oder vereinbart wurden.

Für Leistungen, Verfügbarkeit, Termine, Nutzungsrechte, Lizenzbedingungen oder Preise von Fremddienstleistern haftet OH-LA-LA | media nur, soweit OH-LA-LA | media diese Fremdleistungen selbst zu vertreten hat oder ausdrücklich eine weitergehende Verantwortung übernommen wurde.

§ 4 Nutzungsrechte, Urheberrechte und Freigaben

Der Auftraggeber erhält die für den jeweils vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Umfang, Gebiet, Dauer, Medien, Kanäle und Exklusivität der Rechteübertragung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Werden Sprecher, Sänger, Darsteller, Musiker, Autoren, Designer oder sonstige Kreative eingebunden, richten sich deren Nutzungsrechte, Vergütungen, Nachvergütungen und Einschränkungen nach den jeweiligen Vereinbarungen, Rechnungen, Tarif- oder Lizenzbedingungen. Soweit Rechte zeitlich, räumlich oder medial beschränkt eingeräumt werden, ist eine darüber hinausgehende Nutzung gesondert zu vereinbaren und gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte oder gewünschte Inhalte, Materialien, Marken, Musikstücke, Texte, Bilder, Videos, Daten, Claims, KI-Eingaben oder sonstige Vorlagen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Er stellt OH-LA-LA | media von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder nicht ausreichend lizenzierten Nutzung solcher Materialien entstehen, sofern OH-LA-LA | media den Verstoß nicht selbst zu vertreten hat.

Rechte von Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA- oder vergleichbare Rechte, sind vom Auftraggeber gesondert zu klären und zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 KI-gestützte Leistungen, Rechte und Prüfpflichten

Soweit im Projekt KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, dienen diese der Ideenfindung, Variantenbildung, Beschleunigung, Strukturierung, Text-, Bild-, Audio-, Video- oder Konzeptentwicklung sowie der technischen Unterstützung. OH-LA-LA | media schuldet nicht die Funktionsweise, dauerhafte Verfügbarkeit, Trainingsgrundlage oder rechtliche Ausgestaltung externer KI-Systeme, sondern die jeweils vereinbarte kreative, redaktionelle und produktionelle Leistung.

KI-gestützte Zwischenergebnisse, Varianten, Prompts, Rohfassungen und Arbeitsstände sind grundsätzlich Entwurfs- und Produktionsmaterialien. Nutzungsrechte an final freigegebenen Ergebnissen werden nur im vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung von Rohdaten, Promptketten, offenen Projektdateien, Systemanweisungen, Zwischenergebnissen oder nicht final freigegebenen Fassungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Eingaben, Vorlagen, Marken, Namen, Personenabbildungen, Stimmen, Musik, Texte, Bild-, Audio- oder Videomaterialien sowie vertrauliche Informationen für die gewünschte Bearbeitung verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere, wenn Inhalte in externe KI-, Cloud- oder Plattformsysteme eingebracht werden sollen. Sensible, nicht öffentliche oder besonders schutzbedürftige Inhalte sind vorab ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

Eine Garantie, dass KI-gestützte Ergebnisse frei von Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken, Marken, Designs, Stimmen, Motiven, Texten oder sonstigen Schutzrechten Dritter sind, wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung vereinbart wurde. Vor Veröffentlichung, Verbreitung oder kommerzieller Nutzung obliegt dem Auftraggeber die abschließende inhaltliche, fachliche, rechtliche und markenrechtliche Prüfung, sofern OH-LA-LA | media nicht ausdrücklich mit einer weitergehenden Prüfung beauftragt wurde.

Der Auftraggeber stellt OH-LA-LA | media von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Vorgaben, Daten, Freigaben oder gewünschte Nutzungen Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sofern OH-LA-LA | media den Verstoß nicht selbst zu vertreten hat.

§ 6 Versand, Datenübergabe und Gefahrübergang

Digitale Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, per Download-Link, E-Mail, Cloud-Freigabe oder über ein anderes geeignetes Übergabeverfahren. Physische Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Bei digitalen Lieferungen gilt die Leistung als bereitgestellt, sobald die Datei, der Link oder der vereinbarte Zugang zur Verfügung gestellt wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Dateien zeitnah herunterzuladen, zu prüfen und angemessen zu sichern.

§ 7 Preise und Zahlungsmodalitäten

Maßgeblich sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturrunden, Mehraufwand oder Fremdkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes auf der Rechnung oder in der Vereinbarung angegeben ist, ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Abnahme, Korrekturen und Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Entwürfe, Fassungen, Produktionen, Dateien oder sonstige Ergebnisse unverzüglich zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Prüffrist keine Rückmeldung und wird die Leistung genutzt, veröffentlicht oder weitergegeben, gilt sie als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.

Korrekturen und Überarbeitungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Änderungen, die über das vereinbarte Briefing hinausgehen, nachträgliche Konzeptwechsel, neue Inhalte, neue Zielsetzungen oder zusätzliche Fassungen können gesondert berechnet werden.

Geringfügige technische, klangliche, farbliche oder gestalterische Abweichungen, die produktionsbedingt sind und die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

§ 9 Archivierung und Aufbewahrung

Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsstände, Schnittdateien, Session-Dateien, KI-Prompts, Zwischenergebnisse und sonstige Produktionsmaterialien werden nur archiviert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur dauerhaften Aufbewahrung oder Herausgabe offener Projektdateien.

Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien können nach Abschluss des Projektes gelöscht, zurückgegeben oder auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers herausgegeben werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

§ 10 Haftung

OH-LA-LA | media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverluste oder Ansprüche Dritter haftet OH-LA-LA | media nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur soweit ein zurechenbares Verschulden vorliegt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dienstleistern.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verzögerungen oder Ansprüche Dritter, die durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Materialien, Vorgaben, Freigaben, Dienstleister oder sonstige von ihm veranlasste Umstände entstehen.

§ 11 Stornierung und Terminverschiebung

Fest gebuchte Produktions-, Aufnahme-, Dreh-, Sprecher-, Studio- oder Abstimmungstermine sind verbindlich. Werden Termine kurzfristig durch den Auftraggeber storniert oder verschoben, können bereits entstandene Kosten, Ausfallhonorare, Fremdkosten und reservierte Produktionszeiten berechnet werden.

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, können bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Produktionsbeginn 50 % der gebuchten Eigenleistungszeit berechnet werden. Bereits entstandene Fremdkosten bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OH-LA-LA | media anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Leverkusen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leverkusen, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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